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LAG Köln, 26.10.1984 - 6 Sa 740/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Änderungskündigung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit (Arbeit in der Herrenkonfektionsabteilung); Abweichung von der Regelung des Arbeitsvertrags; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Vorliegen einer Versetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.05.1984 - 3 Ca 1966/84
- LAG Köln, 26.10.1984 - 6 Sa 740/84
Papierfundstellen
- NZA 1985, 258
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro
Je enger die Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Einzelheiten seiner Beschäftigung, der Einsatzort oder Umfang und Lage der Arbeitszeit festgeschrieben sind, umso geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers zur Ausübung seines Direktionsrechtes (BAG v. 15.09.2009 - 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551; BAG v. 21.07.2009 - 9 AZR 378/08, AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06, AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ErfK/Preis, § 611 BGB Rdnr.277; LAG Köln v. 26.10.1984, NZA 1985, 258). - BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93
Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene …
Insofern beruft sich die Beklagte selbst auch nicht (mehr) darauf, etwa befugt gewesen zu sein, den Arbeitsvertrag der Parteien in diesem entscheidenden Punkt einseitig aufgrund Direktionsrechts ändern zu können, was rechtlich auch nicht ohne Änderungskündigung oder Änderungsvertrag möglich gewesen wäre (…vgl. zur Abgrenzung eines Direktionsrechts von der notwendigen Änderungskündigung: KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 45, 46 mit Rechtsprechungsnachweisen; siehe auch LAG Köln Urteil vom 26. Oktober 1984 - 6 Sa 740/84 - NZA 1985, 258, das lediglich die Versetzung einer Verkäuferin von der Kinder- in die Herrenabteilung noch als durch das Direktionsrecht gedeckt angesehen hat, während das Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 31. Januar 1973 - 12 Sa 1030/72 - BB 1973, 1489, bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit vom Gegenteil ausgegangen ist). - LAG Berlin, 29.04.1991 - 9 Sa 9/91
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers
Erforderlich ist vielmehr, dass zum Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer hinfort nur noch diese Arbeit oder die Arbeiten zu diesen Zeiten verrichten soll (…vgl. Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl. 1987, S. 221 mit Nachweisen; LAG Köln vom 26.10.1984, NZA 1985, 258; LAG Berlin vom 15.11.1990 - 7 Sa 58/90 -).
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.1991 - 4b Sa 27/91
Betriebsübliche Arbeitszeit; Änderung; Einzelvertrag
Es müssen vielmehr zum Zeitablauf noch besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Arbeitnehmer auch in Zukunft nur noch diese Arbeit oder die Arbeiten zu diesen bestimmten Zeiten verrichten soll (BAG AP Nr. 11 zu § 4 BAT, AP Nr. 2 zu § 767 ZPO, LAG Kiel in NZA 1985 Seite 258, LAG Berlin in Der Betrieb 1991 Seite 2193, Schaub a.a.O. § 45 IV 1). - ArbG Düsseldorf, 23.03.2009 - 2 Ca 6681/08
Leidensgerechter Arbeitsplatz; Direktionsrecht; Schwerbehinderung
Er ist abhängig von der zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung, aber auch von Betriebsvereinbarungen und tariflichen Bestimmungen und kann daher mehr oder weniger weit sein, (ErfK/Preis, § 611 BGB Rdnr.277; LAG Köln v. 26.10.1984, NZA 1985, 258). - ArbG Düsseldorf, 26.05.2008 - 2 Ca 181/08
Beschäftigungsanspruch, Unmöglichkeit
Er ist abhängig von der zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung, aber auch von Betriebsvereinbarungen und tariflichen Bestimmungen und kann daher mehr oder weniger weit sein, (ErfK/Preis, § 611 BGB Rdnr.277; LAG Köln v. 26.10.1984, NZA 1985, 258). - ArbG Duisburg, 11.08.2021 - 4 Ca 659/21
Annahmeverzugslohn - unzumutbares Arbeitsangebot des Arbeitgebers
Je enger die Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Einzelheiten seiner Beschäftigung, der Einsatzort oder Umfang und Lage der Arbeitszeit festgeschrieben sind, umso geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers zur Ausübung seines Direktionsrechtes (BAG v. 15.9.2009 - 9 AZR 757/08 - DB 2009, 2551; BAG v. 19.4.2007 - 2 AZR 78/06 - AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ErfK/Preis, § 611 BGB Rdnr.277; LAG Köln v. 26.10.1984, NZA 1985, 258).